Haftungsausschluss Der Ausrichter des Brevets haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
Mir ist bekannt, dass die Anmeldung erst mit dem Zahlungseingang gültig ist und dass die Startplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben werden. Anspruch auf Homologation besteht nur, wenn die Zahlung mindestens eine Woche vor dem Start erfolgt ist.
Mir ist bekannt, dass Begleitfahrzeuge auf der Strecke und an den Kontrollen nicht erlaubt sind und zum sofortigem Ausschluss vom Brevet und dauerhaftem Startverbot bei ARA Breisgau führen.
Mit meiner Meldung anerkenne ich, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt, dass die STVO einzuhalten ist und das Mindestalter für die Teilnahme 18 Jahre beträgt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Touren auf nicht abgesperrten Straßen und Wegen stattfinden, die nicht vorhersehbare Gefahrenstellen bergen können.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten elektronisch gespeichert und mein Name im Zusammenhang mit den Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie die von mit gemachten Fotos und Videos ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.